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Soziale Randgruppe
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Soziale Randgruppe (Schweizerisch auch: RandstĂ€ndige) ist eine Bezeichnung fĂŒr sehr verschiedene jeweils als nicht integriert geltende Bevölkerungsteile innerhalb der Gesellschaft. Grundlage dieser Bezeichnung ist eine Vorstellung von Gesellschaft, die gekennzeichnet ist durch die beiden Annahmen eines (einigermaßen) einheitlichen und gut funktionierenden „Innen“ einerseits, und nicht integrierter oder integrierbarer „Außenseiter“ andererseits. Bezugspunkt fĂŒr die Frage nach der „Integration“ kann dabei entweder die Teilhabe am gesellschaftlichen Reichtum (Eigentum und Einkommen) oder die Übereinstimmung in Bezug auf herrschende soziale Normen und Gesetze sein; auch Überschneidungen hinsichtlich dieser beiden Ausgangspunkte sind möglich.

Die ausschließlich personen- und defizitorientierte Bezeichnung „Asoziale“, die in diesem Zusammenhang umgangssprachlich verwendet wird, stammt aus dem 19. Jahrhundert und wurde in der Zeit des Nationalsozialismus als Ausschlusskategorie und als solche auch als HĂ€ftlings-Kategorie in Konzentrationslagern verwendet (siehe unten).

Contents

‱ Beispiele
‱ Siehe auch
‱ Literatur
‱ Weblinks

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Beschreibung

Zu sozialen Randgruppen zĂ€hlen daher zunĂ€chst Gruppen von Menschen mit besonderen Belastungen, die in ihrer Situation nicht (mehr) in der Lage sind, fĂŒr ihren Lebensunterhalt selbst zu sorgen. Dies trifft bspw. auf Menschen zu, die aufgrund fehlenden Eigentums auf Lohnarbeit angewiesen sind, diese aber wegen Diskriminierung, wegen ihrer Behinderung, ihrer Kinder, ihres Alters, ihrer Herkunft oder ihrer Krankheit nicht ausfĂŒhren können. In diese Kategorie fallen auch Menschen, die im Alltagsdiskurs als „nicht normal“ bzw. sozial deviant gelten, also z. B. Obdachlose, entlassene Strafgefangene oder DrogenabhĂ€ngige. Hier trifft in vielen FĂ€llen das Kriterium „mangelnde Partizipation am gesellschaftlichen Reichtum“ zu.

Ethnischen, religiösen oder sonstigen kulturellen Minderheiten weist die Mehrheitsgesellschaft ebenfalls Merkmale und Stigmata sozialer Randgruppen zu, wenn sie als nicht in das vorherrschende soziale und kulturelle GefĂŒge eingegliedert gelten und an der mehrheitsgesellschaftlichen Peripherie verortet werden. Dies galt in der Vergangenheit z. B. fĂŒr die polnische Minderheit in Deutschland und gilt heute z. B. in Bezug auf die muslimische Minderheit. Dass Mitglieder mancher ethnischer Minderheiten regelmĂ€ĂŸig auch eher schlechter bezahlte Arbeiten mit niedrigem Status ausfĂŒhren, verweist wiederum auf das erstgenannte Kriterium.

Mitglieder sozialer Randgruppen werden hĂ€ufiger Opfer von Diffamierungen und Diskriminierungen. Diese reichen von Benachteiligungen in vielen Bereichen der Gesellschaft ĂŒber das LĂ€cherlichmachen durch „Witze“ und ĂŒber Beschimpfungen bis hin zu Meideverhalten und schließlich massiven körperlichen Angriffen. Verbale Herabstufungen können auch in guter Absicht ausgesprochen werden, wenn beim Gebrauch einer Etikettierung die real vorhandenen Stigmata, die mit ihr einhergehen, weggeblendet werden wie z. B. bei den mehrheitsgesellschaftlichen Etiketten „Knasti“, „Asi“ oder „Zigeuner“.

Stets geht von Angehörigen randstĂ€ndiger Berufsgruppen oder Minderheiten seit jeher eine von der demografischen Relevanz unabhĂ€ngige Faszination aus (vgl. die „Zigeunerromantik“, Fahrendes Volk).

Beispiele

Als soziale Randgruppen gelten demnach:

‱ Marginalisierte gesellschaftliche Gruppen, die aus rassistischen GrĂŒnden als „UnberĂŒhrbare“ aus dem Gesellschaftssystem ausgeschlossen sind, wie etwa die Dalit in Indien
‱ Menschen, die aufgrund ihrer Abstammung aus einer verachteten Schicht diskriminiert werden, wie etwa die Buraku in Japan
‱ Stadtstreicher („Berber“). Am Beginn einer „Berber“karriere steht oft Obdachlosigkeit, die zustande kommt, nachdem die Wohnungsmiete nicht mehr bezahlt werden konnte. Ursachen hierfĂŒr können beispielsweise sein: Konkurs, Überschuldung und fehlende ArbeitslosenunterstĂŒtzung bei SelbstĂ€ndigen oder Freiberuflern, die Konkurs gegangen sind. Hinzu kommen meistens Belastungen, mit denen die Betroffenen nicht aus eigener Kraft fertigwerden. Als weitere Ursachen, aber oft auch als Folgen, kommen beispielsweise in Frage: lang andauernde Arbeitslosigkeit, Scheidung oder Trennung vom Partner, AbhĂ€ngigkeit von Alkohol und illegalen Drogen, nicht vollzogene Resozialisierung nach GefĂ€ngnisaufenthalt, psychische Probleme. Obdachlose, die ein gewisses BedĂŒrfnis nach ihrer eigenen Subkultur und Zusammengehörigkeit aufbringen, finden in Deutschland bisweilen zu inoffiziellen Wohnformen, die aber oftmals nicht geduldet werden. Nicht als obdachlos, sondern als selbstbestimmte Lebensform zu bezeichnen sind die vor Jahren polizeilich gerĂ€umte East Side City in Berlin, zwischen Spree und East Side Gallery, wo in teilweise schrottreifen Fahrzeugen gewohnt wurde, oder die Bambulisten in Hamburg. In den USA werden Obdachlose, die als blinde Passagiere in GĂŒterzĂŒgen durchs Land reisen, Hobos genannt.
‱ Als trebeg-c3-a4ngertrebeg-ngerTrebegĂ€nger oder Straßenkinder werden Kinder und Jugendliche bezeichnet, die aus ihrem Elternhaus oder aus Heimen weggelaufen sind und ohne festen Wohnsitz leben. Sie finden sich oft in GroßstĂ€dten wieder, in denen „etwas los ist“. Sie sind besonderen Risiken ausgesetzt und praktizieren aus GrĂŒnden der BedĂŒrftigkeit in vielen FĂ€llen Prostitution, Drogenhandel und diverse Formen der KleinkriminalitĂ€t.
‱ Psychisch Krankecite-ref-1[1] finden nur schwer einen Zugang zu Berufsausbildung und ErwerbstĂ€tigkeit. Je nach Krankheitsbild gelten sie als unzuverlĂ€ssig und werden daher gemieden. Diese Personengruppe ist daher in der Folge hĂ€ufig auf die UnterstĂŒtzung durch öffentliche Gelder angewiesen. ZusĂ€tzlich erschweren ihnen Probleme im Umgang mit anderen Menschen – Isolation, Ängste und Orientierungsschwierigkeiten – die Integration.
‱ DrogenabhĂ€ngige gelten als die soziale Randgruppe schlechthin. Das Bild des am Straßenrand liegenden „Junkies“ ist in der Öffentlichkeit meist assoziiert mit CharakterschwĂ€che, Faulheit, Disziplinlosigkeit, öffentlicher Gefahr, Unmoral, KriminalitĂ€t. Unter den Drogenkonsumenten findet sich aber ebenso ein grĂ¶ĂŸerer Anteil, der nicht auffĂ€llt, weil er gut integriert ist und die betroffenen Personen ĂŒber einen gut bezahlten Arbeitsplatz verfĂŒgen.
‱ Ehemalige Strafgefangene werden von der Gesellschaft ebenfalls mit Misstrauen und Ablehnung betrachtet. Eine Planung der Resozialisierung nach Haftentlassung findet meistens nicht oder nur unzureichend statt. Sie haben kaum eine Chance, einen Arbeitsplatz oder eine Wohnung zu bekommen, wenn sie einen GefĂ€ngnisaufenthalt nicht verschweigen. Vor allem ĂŒber eine lĂ€ngere Zeit Inhaftierte besitzen oft keine sozialen Kontakte mehr und sind hĂ€ufig nicht in der Lage, ihr Leben außerhalb einer Institution allein zu gestalten. Die Zahl der RĂŒckfĂ€lle ist enorm hoch, der RĂŒckgriff auf alte Bekanntschaften und Überlebensstrategien im kriminellen Umfeld liegt angesichts der vielen Hindernisse nahe.
‱ Ethnisch und zugleich sozial marginalisierte Gruppen wie die verschiedenen Subgruppen der Roma
‱ Noch „reisende“ oder inzwischen in sozialen Brennpunkten niedergelassene Nachfahren der in Dauermigration lebenden „alten“ mehrheitsgesellschaftlichen Armut. So die in den Niederlanden so bezeichneten woonwagenbewoners, im deutsch- bzw. französischsprachigen Raum Jenische und YĂ©niches, in den skandinavischen LĂ€ndern „Reisendes Volk“ (schwedisch „resandefolket“cite-ref-2[2], womit allerdings eine heterogene ethnisch-soziale Gruppe von nicht nur, aber vor allem skandinavischen Roma gemeint ist) oder die irischen Pavee. Gruppen wie diese sind in der Mehrheitsbevölkerung Misstrauen und dem pauschalen Vorwurf der „AsozialitĂ€t“ ausgesetzt, im Fall von ethnisch fremd empfundenen Gruppen wie den Roma oft auch ethnisch motivierter Fremdenfeindlichkeit und Rassismus. Das nicht selten ĂŒber Generationen hinweg verfestigte Leben im sozialen Brennpunkt oder auf der Grundlage einer nicht ortsfest ausgeĂŒbten Nischenökonomie (Schrotteln, Hausieren, Scherenschleifen) und unzureichende strukturelle Maßnahmen bewirken in der Folge Benachteiligungen u. a. im Wohnungs-, Bildungs- und FĂŒrsorgewesen.

Die Zugehörigkeiten zu den Gruppen können sich ĂŒberschneiden mit der Folge einer Mehrfachstigmatisierung.

Hilfe und Selbsthilfe

In westlichen LĂ€ndern gibt es ein Netz von professionell oder ehrenamtlich organisierten Hilfen fĂŒr soziale Randgruppen. Sozialarbeiter und SozialpĂ€dagogen, die mit Randgruppen arbeiten, sind ĂŒberwiegend bei den WohlfahrtsverbĂ€nden und sozialen Einrichtungen beschĂ€ftigt, oder arbeiten als Streetworker bei den Kommunen. DarĂŒber hinaus gibt es ehrenamtlich organisierte Selbsthilfegruppen, Freundschafts- und Hilfevereine fĂŒr bestimmte Zielgruppen und karitative Initiativen von allem im kirchlichen Umfeld. Im Zuge der Einsparungen in den öffentlichen Haushalten werden vor allem auch Mittel fĂŒr die Randgruppenarbeit gestrichen.

Angehörige sozialer Randgruppen befinden sich oft in absoluter Mittellosigkeit und mĂŒssen phantasievolle Methoden entwickeln, um sich dennoch zu ernĂ€hren. GemĂ€ĂŸ deutschem Lebensmittelrecht sind SupermĂ€rkte verpflichtet, Lebensmittel nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums zu entsorgen, jedoch sind diese Lebensmittel unmittelbar danach in der Regel noch genießbar. Darauf beruht das amerikanische Konzept der „Food Bank“, das seit 1993 in zahlreichen deutschen Orten als Tafel ĂŒbernommen worden ist.

„Asoziale“ im Nationalsozialismus

Die nationalsozialistische Terminologie definierte „Asoziale“ als Menschen, die die Gesundheit des „Volkskörpers“ unterminieren und den „gesunden“ und ökonomisch leistungsbereiten Angehörigen der „Volksgemeinschaft“ die knappen Ressourcen wegnehmen, ohne selbst Leistungen fĂŒr die „Volkswirtschaft“ zu erbringen. Als synonym zu „asozial“ galt die Bezeichnung „gemeinschaftsfremd“.cite-ref-3[3] Unterschieden wurde zwischen „fremdrassigen“ „Asozialen“, als welche kollektiv Roma und Sinti galten, und „deutschblĂŒtigen“ Angehörigen der Mehrheitsbevölkerung, die in zahlreiche Gruppen kategorisiert wurden, die sich zum Teil ĂŒberschnitten: soziale Gruppen wie „Arbeitsbummelanten“, FĂŒrsorgeempfĂ€nger, jenische Landfahrer, Obdachlose, Bettler, Prostituierte, Homosexuelle, psychosoziale Gruppen wie Suchtkranke (z. B. Alkoholiker), „MĂŒĂŸiggĂ€nger“, „Querulanten“, Unangepasste (z. B. Swingjugend) und andere. Roma und Sinti wurden sowohl aus ethnisch-rassistischen als auch aus rassehygienischen GrĂŒnden ausgeschlossen, die Randgruppen der deutschen Mehrheitsbevölkerung aus rassehygienisch-bevölkerungssanitĂ€ren Motiven.

Eine erste massive reichsweite Maßnahme gegen Wohnungslose und Bettler initiierte das Reichsministerium fĂŒr VolksaufklĂ€rung und Propaganda im September 1933. In Großrazzien, die in aller Offenheit von Polizei und SA durchgefĂŒhrt wurden, wurden Tausende verhaftet. Ziel war, in einer möglichst öffentlichwirksamen Weise die Mehrheitsbevölkerung positiv vom Kampf gegen „Nichtstuer“ und „Schmarotzer“ zu beeindrucken, die Angehörigen „asozialer“ Gruppen einzuschĂŒchtern und die private Spendenbereitschaft auf das gerade eingerichtete Winterhilfswerk zu konzentrieren.

In den folgenden Jahren bis etwa 1938 lag die Initiative zu AktivitĂ€ten gegen marginalisierte und subproletarische Bevölkerungsminderheiten weitgehend bei den Kommunen und dort vor allem bei den Wohlfahrts- und sonstigen FĂŒrsorgeeinrichtungen, die mit zahlreichen einschrĂ€nkenden Maßnahmen und Schikanen Berechtigte an der Wahrnehmung ihrer sozialen Rechte hinderten. Seit 1934 entstanden in den Kommunen „ArbeitsfĂŒrsorgelager“.

GemĂ€ĂŸ dem Grunderlass zur „Vorbeugenden VerbrechensbekĂ€mpfung“ vom 14. Dezember 1937 konnte, wer „ohne Berufs- und Gewohnheitsverbrecher zu sein, durch sein asoziales Verhalten die Allgemeinheit gefĂ€hrdet“, im Zuge kriminalpolizeilicher Vorbeugehaft in ein Konzentrationslager eingewiesen werden.cite-ref-4[4]

1938 wurden in mehreren Verhaftungswellen, darunter der „Aktion Arbeitsscheu Reich“, im April und im Juni 1938 mehr als 10.000 „fremdrassige“ Roma, Sinti und Juden sowie Angehörige zahlreicher „deutschblĂŒtiger“ Gruppen als „Asoziale“ ins KZ Buchenwald, KZ Dachau, KZ Mauthausen, KZ Sachsenhausen und weitere Konzentrationslager verschleppt. Sie mussten dort zur Kennzeichnung einen schwarzen Winkel tragen.

Ab 1940 wurden sogenannte Arbeitserziehungslager errichtet, in denen nun nicht mehr nur angeblich oder tatsĂ€chlich nicht arbeitende, sondern unzureichend arbeitende Menschen inhaftiert wurden. Ein nicht geringer Teil der ArbeitskrĂ€fte ĂŒberlebte die meist mehrwöchige, vor allem der Abschreckung dienende Haft nicht. Viele der dort als „Arbeitssaboteure“ Inhaftierten waren auslĂ€ndische, vor allem aber sowjetische und polnische Zwangsarbeiter.

Ab Ende Februar 1943 wurden Tausende von Sinti und Roma – in der NS-Diktion „Zigeuner“ und „Zigeunermischlinge“ – im Anschluss an den himmlerschen „Auschwitz-Erlass“ vom 16. Dezember 1942 als „geborene Asoziale“ in das „Zigeunerfamilienlager“ in Auschwitz-Birkenau deportiert, das nur wenige ĂŒberlebten. „Im Gegensatz zu anderen als ‚Asozial‘ bezeichneten Menschen blieb den Sinti und Roma im Nationalsozialismus keine Chance der Integration. Ein nichtzigeunerischer ‚Arbeitsscheuer‘ konnte unter UmstĂ€nden sein Verhalten Ă€ndern, sich im Sinn von FĂŒrsorgebehörden und Kriminalpolizei ‚bessern‘ 
 Sinti und Roma dagegen blieben ‚Zigeuner‘ oder ‚Zigeunermischlinge‘, unabhĂ€ngig vom jeweiligen Verhalten im Arbeitsprozeß.“cite-ref-5[5]

„Asoziale“ und Wiedergutmachung nach 1945 in Deutschland

Die Stigmatisierung der Angehörigen dieser Gruppen setzte sich nach dem Zusammenbruch des Nationalsozialismus fort. Die abwertenden Vorstellungskomplexe blieben im Alltagsdenken, in der Politik, in der Rechtsprechung, in der Wissenschaft vital und weit ĂŒber 1945 hinaus z. T. bis heute wirksam. Selbst in den VerfolgtenverbĂ€nden, und zwar sowohl der DDR wie auch der Bundesrepublik, wurden „Asoziale“ abgelehnt und diffamiert (Raul Hilberg: „vornehmlich Gewohnheits- und Sexualverbrecher“). Da das bundesdeutsche EntschĂ€digungsrecht nur Verfolgung aus politischen, rassischen, religiösen oder weltanschaulichen Motiven anerkannte, fielen „Asoziale“ anders als in der DDR grundsĂ€tzlich aus jeder EntschĂ€digung heraus. Bis in die 1960er Jahre galt das trotz offenkundig rassischer Verfolgung selbst fĂŒr Sinti und Roma, die bis dahin in aller Regel von Leistungen zur „Wiedergutmachung“ ausgenommen waren, soweit man die oft Schriftunkundigen nicht mit der Vergabe kleiner EinmalbetrĂ€ge zu VerzichtserklĂ€rungen veranlasst hatte. Zudem mussten die GeschĂ€digten fĂŒrchten, als solche bekannt zu werden und erneut öffentlicher Verurteilung ausgesetzt zu sein.

Erst seit den 1980er Jahren eröffnete eine weitere Auslegung des Begriffs von „Rassismus“ durch die Politik eingeschrĂ€nkte Möglichkeiten des Zugangs zu EntschĂ€digungen fĂŒr Angehörige einiger Teilgruppen der „Asozialen“. Bis heute steht aber eine umfassende materielle und ideelle Anerkennung dieser Form nazistischer Verfolgung aus.

Siehe auch
Literatur

‱ Wolfgang Ayaß: „Asozial“. Aufstieg und Niedergang eines Kernbegriffs sozialer Ausgrenzung, Freiburg i.Br. 2023. ISBN 9783784136820
‱ Friedrich FĂŒrstenberg, Randgruppen in der modernen Gesellschaft, in: Soziale Welt, Jg. 16 (1965), S. 236–245
‱ Manfred Brusten, JĂŒrgen Hohmeier (Hrsg.): Stigmatisierung. Zur Produktion gesellschaftlicher Randgruppen. 2 BĂ€nde. Luchterhand, Neuwied/Darmstadt 1975 (online auf bidk)
‱ Susanne Karstedt: Soziale Randgruppen und soziologische Theorie. In: bidok – behinderung inklusion dokumentation. 1975, abgerufen am 21. Februar 2014 (Beitrag zu Manfred Brusten, JĂŒrgen Hohmeier (Hrsg.): Stigmatisierung. Zur Produktion gesellschaftlicher Randgruppen).
‱ Bernd-Ulrich Hergenmöller (Hrsg.): Randgruppen der spĂ€tmittelalterlichen Gesellschaft: Ein Hand- und Studienbuch. Warendorf 1990.
‱ Roland Girtler: Randkulturen. Theorie der UnanstĂ€ndigkeit. Bohlau Verlag, Wien 1995.

Weblinks

‱ Thomas Feltes: Randgruppen. In: KrimLEX. Lehrstuhl fĂŒr Kriminologie, Kriminalpolitik und Polizeiwissenschaft der Ruhr-UniversitĂ€t Bochum und Instituts fĂŒr Kriminologie der UniversitĂ€t TĂŒbingen, abgerufen am 17. Februar 2019.

Einzelnachweise

cite-note-11. ↑ Siehe z. B. Susanne Karstedt: Soziale Randgruppen und soziologische Theorie, in: M. Brusten, J. Hohmeier: Stigmatisierung 1, S. 169–196, Online-Version. Monika Gebauer: Stigmatisierung psychisch Behinderter durch psychiatrische Institutionen, in: M. Brusten, J. Hohmeier: Stigmatisierung 2, S. 113–127, Online-Version. Kurt Buser, Thomas Schneller, Klaus Wildgrube: Medizinische Psychologie, Medizinische Soziologie, Elsevier GmbH 2003, S. 240
cite-note-22. ↑ Archivierte Kopie (Memento vom 10. Juli 2017 im Internet Archive)
cite-note-33. ↑ Zur Begriffsgeschichte vgl. Wolfgang Ayaß: „Asozial“. Aufstieg und Niedergang eines Kernbegriffs sozialer Ausgrenzung, Freiburg i.Br. 2023. ISBN 978-3-7841-3682-0. Zur Entstehung des Begriffs „gemeinschaftsfremd“ vgl. Wolfgang Ayaß: „Demnach ist zum Beispiel asozial
“ Zur Sprache sozialer Ausgrenzung im Nationalsozialismus, in: BeitrĂ€ge zur Geschichte des Nationalsozialismus 28 (2012), S. 69–89.
cite-note-44. ↑ Abgedruckt bei Wolfgang Ayaß (Bearb.): „Gemeinschaftsfremde“. Quellen zur Verfolgung von „Asozialen“ 1933–1945, Koblenz 1998, Nr. 50
cite-note-55. ↑ Wolfgang Ayaß: „Asoziale“ im Nationalsozialismus, Stuttgart 1995, S. 200f.